Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Bremen, 23.04.2010 - S 11 KN 28/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Der Tod des Versicherten ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein eigenständiger Versicherungsfall, mit dem die Anwartschaft des verheirateten Versicherten, die eine Lebensversicherung auf den eigenen Todesfall zu Gunsten des Ehegatten umfasst (sog Eigenversicherung), zu einem Vollrecht der Witwe auf Rente gegen den Träger erstarkt (BSG, U.v. 7. Juli 2005 - aaO).Erst dann lassen sich zwei Jahresbeträge einer auf das Ende des Leistungsbezugs berechneten Regelaltersrente (RAR) feststellen, denen die Summe der Werte aller bis dahin "aus dem erworbenen Anrecht gewährten" individualisierten Leistungen gegenüber zu stellen ist (BSG, U.v. 7. Juli 2005 - aaO).
Die Regelung des § 48 SGB X über die Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse unterscheidet nach ihrem Wortlaut nicht danach, ob der Verwaltungsakt rechtmäßig oder rechtswidrig war (vgl dazu und zum Folgenden: BSG, U.v. 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 6).
- BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Die Berechtigung des einzelnen "Eigentümers" lässt sich nicht von den Rechten und Pflichten anderer lösen (BVerfG, U.v. 05.07.1989 - 1 BvL 11/87, 1 BvR 1053/87, 1 BvR 556/88 - BVerfGE 80, 297). - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Die Ehegatten bestimmen in gleichberechtigter Partnerschaft in ihrer auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft ihre persönliche und wirtschaftliche Lebensführung, nach der sich auch Art und Höhe der späteren Versorgung richten (BVerfG, U.v. 28.02.1980 - 1 BvL 17/77, 1 BvL 7/78, 1 BvL 9/78, 1 BvL 14/78, 1 BvL 15/78 u.a. - E 53, 257).
- BSG, 12.12.2006 - B 13 R 33/06 R
Versorgungsausgleich - Rückausgleichsanspruch - keine Anwendung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber (vgl BT-Drucks 9/2296 S. 8) die vom BVerfG geforderte Härteregelung im VAHRG vom 21. Februar 1983 geschaffen: § 4 VAHRG beseitigt die Beeinträchtigungen von Rentenanwartschaften des Ausgleichsverpflichteten, die mit der Durchführung des Versorgungsausgleichs eingetreten sind, aber dann den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) tangieren würden, wenn der Verpflichtete Kürzungen seiner Rente hinnehmen müsste, obwohl sich der Versorgungsausgleich nicht angemessen für den Ausgleichsberechtigten ausgewirkt hat (BSG, U.v. 12. Dezember 2006 - B 13 R 33/06 R - SozR 4-5795 § 4 Nr. 3). - BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 14/04 R
Versorgungsausgleich - Härtefall - Rückausgleich - Tod des ausgleichsberechtigten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Hierunter fallen nach Buchst c dieser Vorschrift auch (Hinterbliebenen-)Renten wegen Todes iS der §§ 46 ff SGB VI (BSG, U.v. 7. Juli 2005 - B 4 RA 14/04 R - SozR 4-5795 § 4 Nr. 2 mwN). - BSG, 08.11.1989 - 1 RA 61/87
Rückübertragung von Rentenanwartschaften nach § 4 Abs. 1 VersorgAusglHärteG
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 KN 15/10
Auch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG ist es nicht zu beanstanden, wenn § 4 Abs. 1 VAHRG lediglich einen sogen "Rückausgleich" der übertragenen Rentenanwartschaften in Gestalt der Außerachtlassung dieser Übertragung anlässlich der Berechnung einer dem Ausgleichsverpflichteten oder seinen Hinterbliebenen zustehenden Rente und nicht auch und schon in Form einer endgültigen "Rückübertragung" der Rentenanwartschaften auf sein Versicherungskonto vorsah (BSG, U.v. 08. November 1989 - 1 RA 61/87 - SozR 5795 § 4 Nr. 9).